1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit
PluriBrands setzt sich dafür ein, dass seine digitale Plattform für alle Nutzer zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen. Diese Verpflichtung spiegelt nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Dekret-Gesetz Nr. 83/2018 (zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites) wider, sondern auch die Werte der Inklusion und der Demokratisierung des Zugangs, die Kern der Mission von PluriBrands sind.
2. Konformitätsgrad
Die PluriBrands-Plattform strebt die Einhaltung mindestens der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) an, die vom World Wide Web Consortium (W3C) festgelegt wurden. Audits zur Barrierefreiheit werden regelmäßig von unabhängigen externen Stellen durchgeführt.
Spezifische Bereiche der Konformität umfassen:
- Kompatibilität mit unterstützenden Technologien (Screenreader, alternative Eingabegeräte);
- Angemessener Farbkontrast für Nutzer mit Farbenblindheit;
- Vollständige Tastaturnavigation;
- Textalternativen für visuelle Inhalte;
- Untertitelung von audiovisuellen Inhalten.
3. Verfahren zur Meldung von Barrieren
Sollte der Nutzer auf der Plattform auf Barrieren beim Zugang stoßen, kann er info@pluribrands.com kontaktieren und dabei die gefundene Einschränkung, den betroffenen Inhalt oder die Funktionalität sowie die Art der verwendeten unterstützenden Technologie beschreiben. PluriBrands verpflichtet sich, jede Meldung innerhalb von 20 Werktagen zu prüfen und zu beantworten.
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder bei Ausbleiben einer Antwort kann der Nutzer über das unter www.acessibilidade.gov.pt verfügbare Formular eine Beschwerde beim Centro de Gestão da Rede Informática do Governo (AGER) einreichen.
